Die Neigung zu Vorsicht und die Angst vor unerwünschten Folgen führt in der Presse zu holprigen Überschriften. Wozu braucht man dort das Adjektiv mutmaßlich? (Lesezeit: Ca. vier Minuten)
Diese Woche gab es den seltenen, vielleicht sogar einmaligen Fall, dass in zwei aufeinanderfolgenden Beiträgen auf Spiegel Online in der Überschrift von etwas Mutmaßlichem zu lesen war – s. Bildschirmfoto. Einmal ging es um einen judenfeindlichen Angriff, einmal um das Nachtschwimmen eines Rocksängers. Als Freund treffsicherer Schlagzeilen ist mir dieses Wort schon länger ein Dorn im Auge, beide Überschriften tun mir weh.
Mutmaßlich sagt Frank-Walter Steinmeier
Denn unter ästhetischem und stilistischem Gesichtspunkt gehört ein Wort wie mutmaßlich in keine Überschrift. Eine gute Headline braucht Rhythmus, Schwung und Ballung. Mutmaßlich dagegen ist sperrig, lässt die Headline humpeln und aus der Bahn geraten, um im Bild zu bleiben, wenn es auch schief ist. Das Wort gehört seiner Natur nach in die Verwaltung und zu Rechtsanwälten, es ist ein Wort für Frank-Walter Steinmeier, wenn ich es dem Vokabular einer Person zuordnen sollte – s. Bildschirmfoto. Doch es ist keins für ein Nachrichten- oder auch Meinungsbildungsportal. Soviel Geschmack darf sein, so viel sprachliche Gewandtheit dürfen wir einem Redakteur zutrauen, dies Wort zu vermeiden. Wie kommt es, dass es so oft verwendet wird?
Pressekodex und Presserecht
Als erstes müsste man wohl den Kontext betrachten. Wir erleben seit längerem schon die Verrechtlichung der Wirtschaft, wie mein Freund der Wirtschaftsanwalt mir erklärt, die die Freiheit beschneidet und den Mut vor unternehmerischen Entscheidungen lähmt. Das zeigt sehr eindrucksvoll auch die DSGVO. Irgendeine Rechtsvorschrift kann immer verletzt werden, jede Rechtsverletzung kann teure Ansprüche hervorrufen, da prüft man lieber erstmal doppelt und dreifach und entscheidet sich im Zweifel dagegen statt dafür. Die Angst vor dem Fehler und die vor der Klage regieren. Doch: Wie vorsichtig muss man sein, gerade in einem Land, das viel auf seine Pressefreiheit hält?
Daneben wäre zu nennen, dass der Pressekodex immer stärker in den Vordergrund tritt. Unter Ziffer 13 heißt es zum Beispiel zur Unschuldsvermutung:
Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und
sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der
Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse.
Das müsste man hier sinngemäß anwenden. Niemand soll abgestempelt und in eine Schublade gesteckt werden, in die er vielleicht nicht gehört. Die inhaltliche Abwägung ist: Wie viel Genauigkeit muss sein? Verdichtung kostet immer Details, weil sie zusammenfasst. Reicht es, im Anleser oder im Lauftext aufzulösen? Was mich betrübt: Warum führt die Anwendung des Pressekodex zu solch plumpem Sprachgebrauch?
Dann spielt das Presserecht eine Rolle. Ein Prominenter wie Campino ist Gegenstand des sogenannten öffentlichen Interesses an Berichterstattung. Dahinter tritt der Schutz der Persönlichkeitsrechte prinzipiell zurück. Er muss sich also mehr gefallen lassen als Sie oder ich. Doch Prominente wehren sich zunehmend gegen Gerüchte und Vermutungen, verlangen Richtigstellungen, Gegendarstellungen oder klagen schlimmstenfalls. Die Gerichte verändern seit Jahren die Gewichtung zugunsten der Persönlichkeitsrechte.
Mutmaßlich schützt Kontakte und Verbindungen
Sicher spielen auch Nützlichkeitsüberlegungen eine Rolle. Seit sich die Zahl der Medien in den letzten 25 Jahren durch Internet, Radio und Fernsehstationen stark vergrößert hat, hat sich das Machtverhältnis zwischen Berichterstattern und Stars geradezu umgekehrt. Nicht mehr der Star ist abhängig vom Kanal, sondern der Medienkanal braucht die Gunst des Stars, um noch direkt O-Töne zu bekommen. Von Exklusivität kann ohnehin keine Rede mehr sein. Da möchte man es sich als Redakteur oder Medium mit niemandem verscherzen, der nächste Interviewwunsch kommt bestimmt, und sei es, wenn die Toten Hosen ihre nächste CD veröffentlichen. Diese Abhängigkeit macht vorsichtig.
Dazu kommt schließlich ein ökonomisches Argument: Im Polizeibericht, der wahrscheinlich die Quelle der Meldungen war, stand vielleicht schon mutmaßlich. Es ist wesentlich einfacher und geht schneller als eigene Gedanken mit eigenen Worten zu verwenden. Doch beim judenfeindlichen Angriff ist das nicht der Fall. Da heißt es bei der Berliner Polizei glasklar:
Im weiteren Verlauf beleidigte das Trio die Jugendlichen antisemitisch, bedrohte sie und griff sie an.
In dem Fall hatte der Redakteur noch andere Gründe, das Motiv des Angriffs in Frage zu stellen, zum Beispiel den staatstragenden Beweggrund, die Debatte über Antisemitismus nicht weiter anzuheizen.
Zum nächtlichen Freibadvorfall findet sich im sächsischen Polizeibericht leider nichts. Der Fall hat sich stattdessen geklärt, in dem Campino ihn zugab und sich entschuldigte.
Alternativen für mutmaßlich
Was wären Alternativen, gibt es brauchbare Synonyme? Als allererstes muss man sagen, dass die Wortersetzung allein oft nicht hilft. Dagegen hilft es, im Zusammehang zu denken. Ein mutmaßlicher Täter, wie im Tagesspiegel (s. Bildschirmfoto), ist ein Verdächtiger. Und schon braucht es kein mutmaßlich mehr. Doch Worte wie Verdächtiger geraten bei Medienschaffenden aus der Mode. Sie klingen zu hart und eindeutig und werden als abwertend begriffen. In dieser Zeit, in der medial schnell große Worte wie Hass und Hetze bemüht werden, klingt der mutmaßliche Täter feiner und wohlgesetzter als der Verdächtige.
Der Duden nennt Bedeutungen und Synonyme wie
- möglich
- wahrscheinlich
- wohl
- vermutlich
- fraglich
- anscheinend
Toll ist das alles nicht. Bei jedem Punkt muss ich an Aktenzeichen XY denken, und zwar noch mit Eduard Zimmermann. Der präsentierte sich stets sehr korrekt und seriös. Jede dieser Alternativen höre ich ihn näselnd sagen, doch Überschriften werden durch sie nicht knackiger.
Mutmaßlich: Lösungsvorschläge
Vor der falschen Tatsachenbehauptung oder Vermutung schützt etwa die Form der Frage. Dann bräuchte man mutmaßlich gar nicht erst zu benutzen. Ein nächtlicher Besuch im geschlossenen Freibad klingt nach einer Petitesse, auf die ein Rocker früher stolz gewesen wäre. Hier scheint das mutmaßlich übervorsichtig, die Kunst des Weglassens hätte geholfen.
Campino für eine Nacht im Freibad angezeigt
Denn die Anzeige steht als Tatsache fest. Wollte man Campinos Beteiligung in Frage stellen, könnte man die Vorzeile nutzen und fragen:
Anzeige gegen Campino: Wer badete nachts im Freibad?
Judenfeindlichkeit ist ein besonders heikles Thema. Die Fragetechnik würde einen Verdacht in den Raum stellen, ihn aber nicht behaupten. Suchen nach oder gar fahnden wäre stärker als das bildschwache ermitteln. So könnte es heißen:
Antisemitischer Angriff? Polizei sucht nach Jugendlichen.
Oder man lässt die Vermutung der Judenfeindlichkeit ganz weg, um die Brisanz zu vermeiden:
Angriff im U-Bahnhof: Polizei fahndet nach Jugendlichen
Das war ziemlich ernst und gründlich. Hier geht’s zu einem heiteren Blogbeitrag über Ein-Wort-Headlines im Lokalteil der SZ.
[…] kennen das in einem anderen Zusammenhang durch die häufig auftauchende Kombination mutmaßlich und Täter. Hier ist der Grund ein anderer: Niemand soll vorverurteilt werden, wobei es unfreiwillig komisch […]