Nach dem Anschlag in Berlin meldete die Polizei einen „mutmaßlichen Tatverdächtigen“. Juristisch ist die Vorsicht nachvollziehbar. Sprachlich ist sie vor allem eines: doppelt gemoppelt. Die traurigen Ereignisse in Berlin liefern leider auch ein Beispiel für eine sprachliche Entwicklung, die sich seit Jahren ausbreitet. Die Berliner Polizei schrieb auf X: „Ein mutmaßlicher Tatverdächtiger konnte identifiziert werden.“ […]

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