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better media GbR
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HAAK & NAKAT Projektagentur
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A Allgemeines

1. Alle Angebote, Lieferungen, elektronische Übermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und grundsätzlich nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.

2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch better media. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o. ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.

3. Der Nutzer hat bei der Bereitstellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, die Art der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend den Angaben des Nutzers erklärt better media ihr Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Text- und Bildmaterials. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der Nutzungsart, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt, und better media ist von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.

4. Geliefertes bzw. elektronisch übermitteltes Text- und Bildmaterial bleibt stets Eigentum von better media. Es wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts vorübergehend zu der auf dem Lieferschein angegebenen Nutzungsart innerhalb der genannten Frist zur Verfügung gestellt. Digitale Bildvorlagen sind nach der Nutzung zu löschen und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht gespeichert werden.

5. Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder die Zahlung sonstiger Kosten und Gebühren, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial von better media.

B Honorare für Text und Bild

1. Jede Nutzung des Text- und Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Weitergabe von sogenannten Mantelseiten an andere Druckwerke, jeglicher Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Materials, der Nutzung auf CD-ROM und ähnlichen Datenträgern, der Wiedergabe im Internet oder der Speicherung in Datenbanken. Es gilt weiter bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentation sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden. Werden Texte als Informationsgrundlage für eine Veröffentlichung genutzt, sind auch diese honorarpflichtig. Die Höhe beträgt 50% des in der jeweils gültigen Preisliste genannten Honorars.

2. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren bzw. der entsprechenden Preisliste zu entnehmen. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller, wird automatisch noch unseren jeweils geltenden Honorarsätzen berechnet. Die Honorare verstehen sich grundsätzlich netto. Je nach Verwendungszweck ist der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent bzw. 19 Prozent zu addieren.

Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist better media berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Im übrigen gelten zur Bemessung des Honorars die jeweils aktuellen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing und des Journalistenverbandes. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer.

Auftragsarbeiten umfassen eine Grundversion und einen Korrekturlauf. Weitere Korrekturen („Autorenkorrekturen“) sind separat nach Aufwand zu honorieren.

3. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

4. Wird ein bebildertes Objekt (wie z. B. ein Buch, ein Plattencover, ein Prospekt etc.) oder ein Text in einem neuen Medium abgebildet bzw. veröffentlicht, so ist erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat better media über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung erteilen zu lassen.

5. Bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe unserer Texte und des Bildmaterials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars fällig.

6. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 100% des jeweiligen Grundhonorars.

7. Für einen unterlassenen Bildquellen- und/oder Texturhebernachweis ist better media berechtigt, einen Honoraraufschlag von 100 Prozent zu verlangen.

8. Zur Veröffentlichung angenommene Bilder werden ohne Berechnung von Blockierungskosten höchstens 90 Tage ab Lieferdatum zur Verfügung gestellt (siehe auch Rubrik C "Gebühren, Kosten"). Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart werden.

9. Wird ein bestellter Beitrag termin- und auftragsgemäß abgeliefert, aber innerhalb von drei Monaten nicht veröffentlicht, ist er gleichwohl zu honorieren. Das Gleiche gilt, wenn ein Beitrag zur Veröffentlichung angenommen worden ist. Nach Ablauf der Frist kann better media frei über den Beitrag verfügen.

10. Fälligkeit des Honorars
Das Honorar ist sogleich nach Veröffentlichung fällig, spätestens zwei Wochen nach der ausdrücklichen Annahmeerklärung. Ansonsten wird das Honorar zum nach Ablauf der gemäß Ziffer 9 folgenden Monatsende fällig.

11. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.


C Gebühren, Kosten

1. Für alle angeforderten Bildlieferungen und -übermittlungen werden Bearbeitungskosten und Versand- bzw. Übermittlungskosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungskosten erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.

2. Mit der Lieferung von bestellten Bildern wird ein Leihverhältnis begründet, das innerhalb der auf dem Lieferschein eingeräumten Rückgabefrist kostenfrei ist.

Ab Rückgabedatum werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder Blockierungskosten gemäß der gesonderten Rubrik "Kosten" fällig. Dies gilt auch für freie Angebote, wenn der Empfänger der Sendung ständiger Abnehmer von frei angebotenem Bildmaterial ist.

Für zur Verwendung vorgesehene Bilder, die länger als 30 Tage ab Lieferdatum beim Besteller verbleiben, werden zusätzlich zum Nutzungshonorar ab dem 31. Tag bis zum Datum der Rückgabe ebenfalls die entsprechenden Blockierungskosten erhoben.

3. Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Bildvorlagen ist Schadensersatz nach angefügter Gebührenstaffelung zu leisten. Bei Totalverlust gilt eine Schadensersatzsumme von € 750.- pro Bild als vereinbart, ohne daß die Agentur die Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen hat. Diese Summe errechnet sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen.

Weitergehende Schadensersatzansprüche sowie Blockierungskosten bleiben uns vorbehalten. Uns vom Schadenersatzpflichtigen für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate werden nicht akzeptiert. Im übrigen gelten im einzelnen die Verlustgebühren gemäß der gesonderten Rubrik "Gebühren".

D Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte

1. Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am Urheberrecht des Textes und der Fotos übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z. B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Einwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender. Die Fotos werden von uns nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort wieder zurückzugeben bzw. im elektronischen Speicher zu löschen.

Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung erlaubt. Unsere vorherige Zustimmung ist insbesondere im Falle einer beabsichtigten werblichen Nutzung des Bildmaterials einzuholen. Soweit bei einer werblichen Nutzung Persönlichkeitsrechte einer abgebildeten Person verletzt werden können, obliegt die Einholung der Zustimmung der abgebildeten Person dem Besteller. Kommt es aufgrund einer nicht eingeholten Zustimmung zu Schadensersatzansprüchen der verletzten Person, hat der Besteller die Agentur von diesen Schadensersatzansprüchen freizuhalten. Unsere Zustimmung zur Übertragung von Nutzungsrechten ist auch dann nicht entbehrlich, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens erfolgte (§ 34 Abs. 3 Urheberrechtsgesetz); diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gemäß § 34 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz anzusehen.

2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschätzten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Verstößen hiergegen ist die Agentur berechtigt, das Fünffache des für die Verwendungsart üblichen Honorars gemäß den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing oder des ursprünglich vereinbarten Honorars zu berechnen.Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.

3. Wir können keine Schadensersatzanforderungen übernehmen, die sich aus der Verwendung unserer Bilder etwa ergeben sollten. Der Verantwortliche des jeweiligen Druckwerkes oder sonstigen Mediums trägt in jedem Falle die völlige Verantwortung selbst, auch die aus dem Recht am eigenen Bild und bei Verwendung des überlassenen Bildmaterials für werbliche Zwecke ohne die vorherige Einholung unserer Zustimmung im Hinblick auf eine etwaige Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen.

E Urheberrecht, Belegexemplar

1. Wir verlangen unter Hinweis auf §13 UrhG ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, daß kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bzw. Text bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen läßt. Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild und welcher Text in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde. Unterbleibt die Namensnennung, so haben wir Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlages von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich eventueller Verwaltungskosten. Der Verwender hat better media von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Das Namensnennungsrecht kann nicht durch erhöhtes Honorar abgegolten werden.

2. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.

3. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.

4. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gemäß § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

F Kosten und Gebühren

1. Die Kosten bzw. das Honorar ergeben sich aus dem unter dem jeweiligen Text befindlichen Angebot

2.Bei zusätzlich angefordertem Bildmaterial:

a) Blockierungskosten bei Überschreitung der kostenlosen Ansichtsfrist bei zugesandtem Bildmaterial

Pro Stück und Tag bei Color-Dias, Farbvorlagen und –negativen € 1,-
Pro Stück und Tag bei s/w-Vorlagen € 0,50-

b) Ersatzgebühren bei Verlust oder Beschädigung (vergleiche Rubrik C "Gebühren, Kosten", Ziffer 3)

d) Leichte Beschädigung, die weitere Verwendung erlaubt € 100,-
e) Starke Beschädigung, die beschränkte Weiterverwendung erlaubt € 250,-

f) Verlust/Totalbeschädigung:

Dias bis 6 x 9 € 500,-
Dias 9 x 12 und 13 x 18 € 600, Dias 18 x 24 € 750,-

g) Ersatzgebühren für Duplikate, falls wiederherstellbar/wiederbeschaffbar € 125,-

h) Die Bearbeitungskosten für Auswahlsendungen ab € 25,-

i) Die Bearbeitungskosten richten sich nach dem Umfang des Auftrages und der dazu erforderlichen Recherche.

j) Layout- und Präsentationsgebühren € 75,-

bei Fotos mit Personen ab € 100,-

Wird bei späterer Verwendung innerhalb eines halben Jahres verrechnet.

Bei Abnahme ab 5 Bildern für die gleiche Präsentation ist ein Mengenrabatt möglich.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist München.